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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)​ 

der RoVoCamps GmbH

 

Dokumentenstand: 01.01.2025

 

Die RoVoCamps GmbH wird folgend als „RoVoCamps“ bezeichnet und ist im Sinne der vorliegenden AGB als Auftragnehmer zu sehen.

Der Vertragspartner - Natürliche Personen, Juristische Personen oder Öffentliche Einrichtungen und Träger einschließlich Schulen, Kindergärten und Vereine - für den RoVoCamps eine Leistung erbringt, wird folgend als „Auftraggeber“ bezeichnet.

An Veranstaltungen teilnehmende Erwachsene und teilnehmende Kinder und Jugendliche einschließlich deren gesetzlichen Vertreter werden folglich als „Teilnehmer“ bezeichnet.

Der Gegenstand der Leistungserbringung, die von RoVoCamps gegenüber dem Auftraggeber erbracht wird, wird folgend als „Veranstaltung“ bezeichnet.

Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte, geschlechtsdiverse Beteiligte und für juristische Personen.

 

1) Geschäftsverhältnis
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind im Zuge der Beauftragung vom Auftraggeber durchzulesen und an etwaige Teilnehmer weiterzuleiten. Sie stehen jederzeit zugänglich auf der Webseite von RoVoCamps (www.rovocamps.de) und können auf Wunsch zugeschickt werden.

  2. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen von RoVoCamps, wenn nichts anderes auf dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung für eine Veranstaltung bestimmt ist. Zusätzlich sind die Beschreibungstexte der jeweiligen Veranstaltungen auf dem Angebot zu beachten (Höhe der Teilnehmergebühr, Betreuungszeiten, Inklusivleistungen etc.).

  3. Mit der schriftlichen oder mündlichen Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber die AGB.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet die AGB an alle Teilnehmer weiterzuleiten.

  5. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen von RoVoCamps akzeptieren die Teilnehmer die AGB.

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2) Leistungsumfang
  1. Der Leistungsumfang, der von RoVoCamps erbracht wird, sowie die Höhe der Teilnehmergebühr und die Veranstaltungszeiten sind für die jeweilige Veranstaltung den Beschreibungstexten des Angebots, bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

  2. Mit der Beauftragung gem. 1) 3. erklärt sich der Auftraggeber mit den unter 2) 1. genannten Punkten einverstanden.

 

3) Absage einer Veranstaltung
  1. Eine geplante Veranstaltung kann vom Auftraggeber abgesagt werden, insofern plausible Gründe vorliegen.

  2. Plausible Gründe sind insbesondere: Bauarbeiten am Veranstaltungsort, gesetzliche Bestimmungen, Krankheit.

  3. RoVoCamps und der Auftraggeber sind verpflichtet, Gründe für eine mögliche Absage einer geplanten Veranstaltung möglichst frühzeitig mitzuteilen.

  4. Sofern plausible Gründe für eine Absage einer Veranstaltung vorliegen, wird zunächst ein Ausweichtermin gesucht. Sollte ein Ausweichen auf einen anderen Termin nicht möglich sein, kann eine Veranstaltung in beidseitigem Einvernehmen abgesagt werden.

  5. Im Falle einer Absage ohne Ausweichtermin behält sich RoVoCamps vor, eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr beträgt maximal 30% der Auftragssumme und ist im Einzelfall den Umständen anzupassen.

  6. RoVoCamps behält sich vor, eine Veranstaltung aufgrund von plausiblen Gründen sowie im Falle eines Vertragsbruchs durch den Auftragsgeber oder der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers abzusagen. In diesem Fall ist RoVoCamps zu keinem alternativen Angebot oder etwaigen Entschädigungsleistungen verpflichtet.

  7. Im Falle einer Absage durch RoVoCamps werden dem Auftraggeber keine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.   

 

4) Veranstaltungsort
  1. Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Veranstaltungsort für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung. Geeignet sind insbesondere kleinere Sporthallen, Kletter-, Tanz-, oder Turnräume mit mindestens 12x12m oder größer. Vorteilhaft sind solche Hallen oder Räume, die räumlich und akustisch separiert von sonstigen Sportstätten oder Räumen sind, sodass die Veranstaltung im geschlossenen Rahmen ohne Störungen oder Unterbrechungen durchgeführt werden kann.

  2. RoVoCamps übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die Sicherheit der Teilnehmer, bzw. für Personenschäden am Veranstaltungsort. Dieser wird RoVoCamps vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und wird durch RoVoCamps nach bestem Wissen und Gewissen für die von RoVoCamps verfolgten Ziele und Zwecke genutzt.

  3. RoVoCamps übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für etwaige Beschädigungen oder Sachschäden am Veranstaltungsort.

  4. Zum Veranstaltungsort zählen insbesondere: Boden-, Wand-, und Deckenbeschaffenheit, Einrichtungsgegenstände, Türen und Fenster, Schließanlagen und -vorrichtungen, Sportgeräte, Beleuchtung, Lüftung, Elektronik und sanitäre Anlagen.

 

5) Haftung für Verletzungen bei Veranstaltungen
  1. Sollten sich Teilnehmende während, vor oder unmittelbar nach der Veranstaltung verletzen und infolgedessen eine kostenpflichtige medizinische Behandlung erforderlich sein, so ist die Deckung dieser Kosten durch die jeweilige private Krankenversicherung der betroffenen Person oder, sofern anwendbar, durch die Versicherung des Auftraggebers sicherzustellen. Eine Haftung von RoVoCamps für derartige Kosten wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

6) Betreuung und Aufsicht
  1. Die Aufsichtspflicht über die Teilnehmenden obliegt während der gesamten Veranstaltungsdauer sowie in den Pausen vor, während und nach der Veranstaltung ausschließlich dem Auftraggeber.

  2. Die Trainerinnen und Trainer von RoVoCamps sind im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult und auf potenzielle Risiken sowie Gefahren sensibilisiert.

  3. RoVoCamps haftet nicht für das Verhalten oder die Handlungen der eingesetzten Trainerinnen und Trainer, sofern diese unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.

 

7) Haftungsausschluss
  1. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer und des Auftraggebers sind in Bezug auf das hier vereinbarte Geschäftsverhältnis ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RoVoCamps, sofern Teilnehmer oder Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend machen.

  2. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, beispielsweise hat RoVoCamps die vertraglich vereinbarte(n) Leistung(en) mit adäquater Sorgfalt zu erbringen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch RoVoCamps beruhen.

 

8) Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preisangaben auf der Website, Angebotsunterlagen und Auftragsbestätigungen verstehen sich inklusive 19% gesetzlicher MwSt. bzw. weisen diese eindeutig aus.

  2. Akzeptierte Zahlungsmittel sind der Website, bzw. den Angebotsunterlagen und Auftragsbestätigungen zu entnehmen. In jedem Fall ist die Bank-Überweisung als Zahlungsmittel akzeptiert.

  3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, ist RoVoCamps berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  4. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann RoVoCamps eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR erheben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass RoVoCamps geringere oder keine Mahnkosten entstanden sind.

  5. Sollten nach mehrfacher Mahnung weiterhin offene Forderungen bestehen, behält sich RoVoCamps vor, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber sämtliche dadurch entstehenden Kosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind.

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9) Widerrufsrecht für die Buchung von Veranstaltungen
  1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Buchung einer Veranstaltung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag der Zusage des Auftraggebers. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber RoVoCamps mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet RoVoCamps dem Auftraggeber alle geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei RoVoCamps eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet RoVoCamps dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die vereinbarte Veranstaltung bereits teilweise oder vollständig durchgeführt wurde oder wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird und Kenntnis davon hatte, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.

 

10) Datenschutz
  1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für RoVoCamps höchste Priorität. Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Detaillierte Informationen zur Art, dem Umfang und dem Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.

  2. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen erklären sich Teilnehmer und Auftraggeber mit der Verarbeitung ihrer Daten gemäß der Datenschutzerklärung von RoVoCamps einverstanden. Bei Fragen oder Anliegen zum Datenschutz können Teilnehmer und Auftraggeber RoVoCamps jederzeit kontaktieren.

 

11) Änderung der AGB
  1. RoVoCamps behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder wirtschaftlicher Bedingungen.

  2. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise, z. B. per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der RoVoCamps Webseite, mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Änderungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu widersprechen.

  3. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs behält sich RoVoCamps das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen.

 

12) Rechtswahl und Gerichtsstand
  1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen RoVoCamps und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber oder Teilnehmern und RoVoCamps ist Mainz.

 

13) Salvatorische Klausel
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden ist oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien eine rechtlich zulässige und wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzregelung vereinbaren. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

14) Keine Nebenabreden
  1. Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden zu diesen AGB und etwaigen Auftragsbestätigungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder eines bestehenden Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

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